Asbestzement auf dem Dach? Es gibt klare Regeln.
Seit dem Verbot 1993 steckt Asbestzement noch auf vielen Dächern und Fassaden. Wer es entfernt, braucht Sachkunde und eine gesetzeskonforme Umsetzung.
Was das Gesetz vorschreibt
Anzeigepflicht
Arbeiten an Asbestzement müssen vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Sachkundenachweis
Arbeiten dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden.
Entsorgungspflicht
Asbestzement ist Sonderabfall und muss nachweisbar fachgerecht entsorgt werden.
Die Voraussetzung ist geschaffen – Sie machen Ihren Job
Erkundung und Dokumentation des Bestands
Beratung zu Pflichten und Zuständigkeiten
Abstimmung mit einem geeigneten Fachbetrieb
Begleitung der geplanten Arbeiten
Sichtung der Nachweise nach der Ausführung
Unabhängige Begleitung für Dachdecker
Sie haben einen Auftrag zur Dachsanierung und der Bestand enthält Asbestzement? Sie erhalten eine Beratung zur Ausgangslage sowie Begleitung bei der Abstimmung mit dem ausführenden Sanierungsfachbetrieb. Der Rückbau selbst erfolgt nicht durch uns.
Kurze Wege. Klare Schnittstellen.
Asbestzement-Projekt geplant?
Melden Sie sich frühzeitig – die Rahmenbedingungen werden geklärt, und Sie erhalten ein Angebot.
