Dach & Fassade

Asbestzement auf dem Dach? Es gibt klare Regeln.

Seit dem Verbot 1993 steckt Asbestzement noch auf vielen Dächern und Fassaden. Wer es entfernt, braucht Sachkunde und eine gesetzeskonforme Umsetzung.

Pflichten

Was das Gesetz vorschreibt

Anzeigepflicht

Arbeiten an Asbestzement müssen vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Sachkundenachweis

Arbeiten dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden.

Entsorgungspflicht

Asbestzement ist Sonderabfall und muss nachweisbar fachgerecht entsorgt werden.

Für Dachdecker & Zimmereien

Die Voraussetzung ist geschaffen – Sie machen Ihren Job

Erkundung und Dokumentation des Bestands

Beratung zu Pflichten und Zuständigkeiten

Abstimmung mit einem geeigneten Fachbetrieb

Begleitung der geplanten Arbeiten

Sichtung der Nachweise nach der Ausführung

Unabhängige Begleitung für Dachdecker

Sie haben einen Auftrag zur Dachsanierung und der Bestand enthält Asbestzement? Sie erhalten eine Beratung zur Ausgangslage sowie Begleitung bei der Abstimmung mit dem ausführenden Sanierungsfachbetrieb. Der Rückbau selbst erfolgt nicht durch uns.

Kurze Wege. Klare Schnittstellen.

Asbestzement-Projekt geplant?

Melden Sie sich frühzeitig – die Rahmenbedingungen werden geklärt, und Sie erhalten ein Angebot.