Sachkundig nach TRGS 519

Asbest-Beratung durch Sachkundige – klar, praxisnah und direkt verwertbar

Sie haben Fragen zu Asbest im Gebäude, planen einen Umbau oder müssen rechtliche Anforderungen klären? Sie erhalten eine fachkundige Ersteinschätzung, die nächsten Schritte werden erklärt, und Sie erfahren, wann Beprobung, Sanierung, Anzeige oder weitere Untersuchung erforderlich werden können.

Ob Privatperson, Hausverwaltung, Architekt, Planer, Bauunternehmen oder Sanierer – in Baden-Württemberg und Bayern erhalten Sie eine fachkundige Beratung.

Was Sie bekommen

Asbest-Beratung in 4 Bereichen

Von der ersten Einschätzung bis zur projektbegleitenden Beratung, verständlich, praxisnah und nachvollziehbar.

Ersteinschätzung & Risikoeinordnung

Geklärt werden Baujahr, geplante Arbeiten, sichtbare Verdachtsmaterialien und die Frage, ob eine Beprobung oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.

Vorschriften & Pflichten

Verständlich erklärt: welche Anforderungen aus GefStoffV, TRGS 519, Anzeige, Sachkunde, Fachkunde und Risikobereich für Ihr Vorhaben relevant sein können.

Schadstoffkonzept & Vorgehensplan

Sie erhalten eine klare Vorgehensweise für Planung, Untersuchung, Sanierung, Entsorgung und Nachweisführung, abgestimmt auf Ihr konkretes Objekt.

Begleitung im Bauablauf

Unterstützung bei der Abstimmung zwischen Bauherr, Planer, ausführenden Firmen, Labor und Behörde, damit Risiken früh erkannt und sauber eingeordnet werden.

Beratung statt Gutachten

Die Asbest-Beratung dient der fachlichen Einordnung und Vorbereitung weiterer Schritte. Sie ersetzt kein öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten und kein vollständiges Schadstoffkataster. Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei der Klärung, ob eine Untersuchung, Laboranalyse, Sanierung oder externe Begutachtung sinnvoll ist.

Vorträge & Aufklärung

Vorträge und Aufklärung für Ihre Organisation

Für Kommunen, Schulen, Firmen, Hausverwaltungen und Planer – sachkundig, praxisnah und verständlich.

Asbest ist ein Thema, das viele Menschen, Mitarbeitende und Entscheider betrifft, ohne dass alle Beteiligten den aktuellen Stand kennen. Vorträge, Schulungsimpulse und Informationsveranstaltungen geben Ihnen verständliches Wissen weiter und klären typische Unsicherheiten im Umgang mit Asbest.

Gesetzliche Lage & Änderungen

GefStoffV, TRGS 519, neue Anforderungen, Anzeigepflicht und aktuelle Entwicklungen verständlich erklärt.

Haftung & Verantwortung

Wer trägt im Bauablauf welche Pflichten – Bauherr, Veranlasser, Planer und ausführendes Unternehmen.

Praxis & Fallbeispiele

Typische Verdachtsmaterialien, reale Situationen aus dem Bestand und nachvollziehbare Vorgehensweisen.

Erkennen & richtig reagieren

Woran lässt sich Asbestverdacht erkennen, was tun bei Funden, wann Probenahme oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.

Kommunen & Behörden

Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende, Bauämter und kommunale Liegenschaften.

Schulen & Bildungseinrichtungen

Aufklärung zu Asbest in Bestandsgebäuden, Umgang mit Verdachtsmomenten und nächste Schritte.

Firmen & Belegschaften

Schulungsimpulse für Bauunternehmen, Hausverwaltungen, Handwerk und Facility-Teams.

Vortrag oder Informationsveranstaltung anfragen

Format, Dauer und Inhalte werden individuell mit Ihnen abgestimmt – vor Ort oder digital.

Vortrag anfragen
Häufige Fragen

Antworten zur Asbest-Beratung

Was kostet eine Asbest-Beratung?+

Umfang und mögliche Kosten der Beratung werden vorab mit Ihnen geklärt. Eine ausführliche Beratung, ein Vor-Ort-Termin oder eine schriftliche Einschätzung werden je nach Aufwand angeboten. Vorab erhalten Sie eine klare Kosteneinschätzung.

Wann brauche ich einen Asbest-Sachkundigen?+

Sobald bei Arbeiten im Bestand ein Asbestverdacht besteht oder Arbeiten an potenziell asbesthaltigen Materialien geplant sind, sollte eine sachkundige Einschätzung erfolgen. Besonders relevant ist das bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993, bei Bodenbelägen, Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen, Asbestzement, Rohrisolierungen und Brandschutzbauteilen.

Was unterscheidet Beratung von Untersuchung?+

Beratung bedeutet: Ihre Situation wird anhand von Baujahr, Unterlagen, Bildern, geplanter Tätigkeit und sichtbaren Verdachtsmomenten bewertet, und Sie erhalten eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Untersuchung bedeutet: Zusätzlich werden Materialproben entnommen und durch ein Fachlabor analysiert. Häufig ist beides sinnvoll: erst Einschätzung, dann gezielte Probenahme.

Welche Pflichten habe ich als Eigentümer oder Veranlasser?+

Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten veranlasst, muss vorhandene Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte sowie zu bekannten oder vermuteten Gefahrstoffen bereitstellen. Ob weitere Untersuchung nötig ist, hängt vom Objekt, der geplanten Tätigkeit und der vorhandenen Datenlage ab.

Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?+

Eine telefonische Ersteinschätzung ist oft kurzfristig möglich. Vor-Ort-Termine in Baden-Württemberg und Bayern werden je nach Entfernung, Dringlichkeit und Projektumfang mit Ihnen abgestimmt.

Ist die Beratung ein Gutachten?+

Nein. Die Beratung ersetzt kein öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten und kein vollständiges Schadstoffkataster. Sie dient Ihnen als fachkundige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Wenn ein formelles Gutachten erforderlich ist, empfiehlt sich die Einbindung eines geeigneten Sachverständigen.

Kann die Beratung auch schriftlich erfolgen?+

Ja. Je nach Bedarf erhalten Sie eine kurze schriftliche Einschätzung, eine Handlungsempfehlung oder nach einer Untersuchung einen Bericht mit Laborbefund und Fotodokumentation. Umfang und Ziel der Unterlage werden vorab klar festgelegt.

Sie sind unsicher, ob Asbest betroffen ist?

Senden Sie uns Baujahr, Fotos und eine kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten. Sie erhalten eine erste Einschätzung und erfahren, ob Beratung, Beprobung oder weitere Untersuchung sinnvoll ist.