Asbest entdeckt? So gehen Sie jetzt richtig vor.
Bei Verdacht auf Asbest zählt jede Minute. Falsche Reaktion verteilt Fasern im ganzen Gebäude – richtige Reaktion schützt Sie und Ihre Familie.
Bei Asbestverdacht erhalten Sie eine Beratung und Unterstützung bei der Einordnung von Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Melden Sie sich mit einer kurzen Beschreibung.
Was Sie jetzt in 5 Schritten tun
Diese Reihenfolge schützt Ihre Gesundheit und vermeidet teure Folgeschäden durch Faserverbreitung.
1. Sofort aufhören
Beenden Sie alle Arbeiten am verdächtigen Material. Nichts mehr brechen, schleifen, bohren oder fegen – jede Bewegung kann Fasern freisetzen.
2. Bereich abschotten
Schließen Sie Türen und Fenster im betroffenen Raum. Halten Sie Personen, Kinder und Haustiere fern. Lüftung und Heizung im Raum ausschalten.
3. Nicht reinigen
Auf keinen Fall staubsaugen oder feucht wischen – das verteilt Fasern. Staub und Bruchstücke nur durch Fachpersonal entfernen lassen.
4. Fachbetrieb anrufen
Kontaktieren Sie uns telefonisch. In wenigen Minuten wird geklärt, ob ein begründeter Verdacht vorliegt und welche Sofortmaßnahmen sinnvoll sind.
5. Probe & Plan
Der Verdacht wird erkundet, bei Bedarf wird eine Materialanalyse mit geeigneten Fachstellen abgestimmt. Die Sanierung führt ein qualifizierter Fachbetrieb aus.
Sie sind sich unsicher, ob es Asbest ist?
Im Notfall zählt jede Minute – ob Putz, Fliesenkleber, Bodenplatte oder Dachwelle: Eine vollständige Übersicht der typischen Fundorte und verdächtigen Materialien finden Sie auf der Asbest-Infoseite.
Wichtig: Eine eindeutige Bestimmung ist nur über eine Laboranalyse möglich. Bei akutem Verdacht stoppen Sie die Arbeiten sofort und rufen Sie uns an – Ihr Fall wird meist noch am selben Tag besprochen.
Was Sie jetzt wissen müssen
Die wichtigsten Antworten für Eigentümer, Mieter und Handwerker bei akutem Asbestverdacht.
Ich habe Asbest entdeckt – was muss ich sofort tun?+
Arbeiten sofort einstellen, den Bereich nicht weiter bewegen oder reinigen, Türen und Fenster im betroffenen Raum schließen und Personen fernhalten. Anschließend einen Fachbetrieb nach TRGS 519 kontaktieren – Sie erhalten eine Beratung zum weiteren Vorgehen.
Wie erkenne ich, ob ein Material Asbest enthält?+
Eine sichere Bestätigung ist optisch nicht möglich – nur eine Laboranalyse einer Materialprobe gibt Gewissheit. Verdachtsmomente sind: Baujahr vor 1993, Eternit-Wellplatten, Floor-Flex-Bodenplatten, Nachtspeicheröfen, Spritzasbest in Heizräumen, alte Rohrisolierungen.
Was kostet eine Asbest-Probenahme?+
Die Kosten für eine Materialanalyse hängen von Material, Umfang und Fachstelle ab. Vorgehen und mögliche Kosten werden vorab mit Ihnen geklärt.
Wer darf Asbest entfernen?+
Asbestarbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben mit sachkundigem Personal nach TRGS 519 durchgeführt werden. Eigenleistung ist bei den meisten asbesthaltigen Materialien gesetzlich verboten und führt zu Bußgeldern und Haftungsrisiken.
Wie schnell können Sie reagieren?+
Kontaktieren Sie uns mit einer Beschreibung der Situation. Ob und wann eine Begehung sinnvoll ist, wird individuell mit Ihnen besprochen.
Muss ich das Bauamt informieren?+
Asbestarbeiten müssen vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige für ausführende Arbeiten liegt beim zuständigen Fachbetrieb. Zum Ablauf erhalten Sie eine Beratung.
Ist mein Haus betroffen, wenn es vor 1993 gebaut wurde?+
Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder umgebaut wurden, ist von einem möglichen Vorhandensein asbesthaltiger Materialien auszugehen, bis das Gegenteil nachgewiesen ist. Eine Schadstoffuntersuchung schafft hier Klarheit – auch ohne sichtbare Verdachtsmomente.
Lieber einmal zu viel fragen als einmal zu wenig
Beschreiben Sie uns Ihren Verdacht und erhalten Sie den nächsten sinnvollen Schritt. Sie erfahren ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht.
