Allgemeine Geschäftsbedingungen

SELOS Protection eine Sparte der
SELOS Consulting GmbH
Kuchengrund 8
71522 Backnang 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der SELOS Protection (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „wir“), insbesondere
    • Schadstofferkundungen und Materialprobenahmen
    • Freimessungen (Raumluft) nach VDI 3492
    • Kontrollmessungen (KMF, sonstige Fasern)
    • Fachberatung und Begleitung zu Asbest, KMF und weiteren Gebäudeschadstoffen
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Wir erbringen die Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik (insbes. VDI 6202 Blatt 3, VDI 3492, TRGS 519, TRGS 521, GefStoffV). Wir schulden keine bestimmte Erfolgszusage (z. B. „asbestfrei“), sondern ordnungsgemäße, fachgerechte Durchführung und Dokumentation.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat uns unaufgefordert und vollständig alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Baupläne, Baujahr, Vornutzung, bekannte Schadstoffe, frühere Gutachten usw.).
  2. Er gewährt uns freien, ungefährdeten Zutritt zum Objekt und stellt erforderliche Energieanschlüsse, Beleuchtung und Arbeitsflächen zur Verfügung.
  3. Bei Unterlassung oder verspäteter Mitwirkung gehen daraus resultierende Mehrkosten und Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung (netto zzgl. gesetzlicher MwSt.).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz sowie Mahnkosten.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 5 Termine, Verzug

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Behinderungen (z. B. Baustellensperrung, fehlender Zutritt) oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich Fristen angemessen.
  3. Verzugsschadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auf 5 % des Auftragswerts beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 6 Gewährleistung / Mängelhaftung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung (Übergabe des Berichts) schriftlich zu rügen.
  2. Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl nach oder erstellen einen neuen Bericht (Nacherfüllung).
  3. Schadensersatz statt der Leistung oder Rücktritt sind erst nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung möglich.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung (Berichtsübergabe).

§ 7 Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt (derzeit [Betrag eintragen, z. B. 3 Mio. € pauschal / 5 Mio. € für Personenschäden]).
  4. Wir haften nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden, die auf unvollständige oder falsche Informationen des Auftraggebers zurückgehen.
  5. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.selos-protection.de/datenschutz).

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Backnang, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.